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Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Kostenübernahme

Vor Behandlungsbeginn müssen Sie der Krankenkasse einen ärztlich erstellten Behandlungsplan zur Genehmigung vorlegen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen.

Behandlungen am Körper des Mannes übernimmt die Krankenkasse des Mannes, Behandlungen am Körper der Frau übernimmt die Krankenkasse der Frau.

Zentrale Voraussetzungen sind:

  • Sie können nicht auf natürlichem Wege schwanger werden.
  • Maßnahmen der künstlichen Befruchtung sind aus ärztlicher Sicht geeignet, um eine Schwangerschaft herbeizuführen.
  • Sie sind verheiratet und verwenden eigene Ei- und Samenzellen.
  • Frauen müssen 25 bis 39 Jahre alt sein; Männer 25 bis 49 Jahre.

Über die verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung kann Sie Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin beraten.

Häufig sind mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung nötig, damit Sie schwanger werden. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur so lange zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Näheres legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien über künstliche Befruchtung fest. Danach besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht mehr, wenn sie

  • bei der Insemination im Spontanzyklus bis zu achtmal,
  • bei der Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal,
  • bei der In-vitro-Fertilisation bis zu dreimal,
  • beim intratubaren Gameten-Transfer bis zu zweimal,
  • bei der intracytoplasmatischen Spermieninjektion bis zu dreimal

vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist.

Synonyme: künstliche Befruchtung, Reproduktionsmedizin, Schwangerschaft, Unerfüllter Kinderwunsch, Unfruchtbarkeit, Zeugungsunfähigkeit

Lebenslagen: Familiengründung, Sexualität und Schwangerschaft

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbandes können Sie Leistungen auf Portalen der gesetzlichen Krankenkassen beantragen.

Kostenübernahme für die Herbeiführung einer Schwangerschaft online beantragen

Fristen:

Sie müssen den Antrag vor der künstlichen Befruchtung beziehungsweise vor der Kryokonservierung Ihrer Spermien oder Ihrer Eizellen stellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

künstliche BefruchtungReproduktionsmedizinSchwangerschaftUnerfüllter KinderwunschUnfruchtbarkeitZeugungsunfähigkeit

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.