Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Einige Drittstaaten verlangen vor dem Inverkehrbringen in ihrem Staat den Nachweis, dass das betroffene Medizinprodukt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkehrsfähig ist. Diesem Nachweis dient die Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit durch die zuständigen Behörde (Freiverkaufszertifikat).
Zuständig für aktive Medizinprodukte ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Für nicht-aktive Medizinprodukte sind folgende Regierungen zuständig:
Synonyme: Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit, Exportbescheinigung, Free Sales Certificate (FSC), Freihandelszertifikat
Lebenslagen: Export von Waren und Dienstleistungen in EU- und Nicht-EU-Staaten, Verbote und Beschränkungen
Autor: Super-Admin
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostikum bei der zuständigen Behörde online stellen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.