Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern unterstreicht mit dem Meisterbonus die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Der Weg der beruflichen Bildung wird dadurch noch attraktiver. Der Meisterbonus gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfung.
Den Meisterbonus erhalten erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie staatlicher Fortbildungsprüfungen in den oben genannten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien in Bayern mit staatlichen Abschlussprüfungen zum Techniker, Meister, Dolmetscher, Betriebswirt, Erzieher u.a. (Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) erhalten einen Meisterbonus auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9.
Der Bonus wurde auf 3.000 Euro erhöht.
Synonyme:
Lebenslagen: Betriebliche Fortbildung, Förderungen auf Landesebene, Weiterbildung
Autor: Super-Admin
IV/5f-4600/1633/6; AllMBl. 2013 S. 312; 1132-W
Um den Meisterbonus zu erhalten, darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang des Antrags bei der zuständigen Stelle.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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