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Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.
Synonyme:
Lebenslagen: Adressänderungen
Autor: Super-Admin
Sie können eine Selbstauskunft mit zu Ihnen gespeicherten Daten im Melderegister anfordern.
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