Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Menschen mit Behinderungen; Beantragung einer Kostenerstattung für Probebeschäftigung durch Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit

Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.

Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise

  • Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
  • sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
  • Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat.

Synonyme: Arbeitsplatz, Behinderung, Beschäftigung, Inklusion, Probebeschäftigung, Schwerbehinderung, SGB III, Sozialgesetzbuch, Teilhabe

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Keine Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihr Anliegen dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ArbeitsplatzBehinderungBeschäftigungInklusionProbebeschäftigungSchwerbehinderungSGB IIISozialgesetzbuchTeilhabe

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.