Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die sog. Schönheitsreparaturen (z.B. das Streichen oder Tapezieren von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren etc.) sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Häufig wird jedoch im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter diese Reparaturen übernimmt. Eine solche Regelung wird allgemein als zulässig angesehen, soweit es sich um die laufenden, während der Mietzeit immer wieder anfallenden Verschönerungsarbeiten handelt.
Üblich ist die Vereinbarung bestimmter Fristenpläne (z.B. Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Dusche alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafzimmer, Diele und Toilette alle fünf Jahre). Der Mieter darf in formularvertraglichen Bestimmungen aber nicht mit Renovierungspflichten belastet werden, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen. Die Rechtsprechung hat hierzu insbesondere folgende Grundsätze entwickelt:
Für preisgebundenen Wohnraum gelten Sonderregelungen.
Synonyme:
Lebenslagen: Mieten und Vermieten
Autor: Super-Admin
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.