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Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen

Zweck

Ziele der Förderung sind:

  • Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
  • Energie- und Wassereinsparung,
  • CO2-Minderung infolge einer Modernisierung,
  • Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel,
  • Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung,
  • Bestimmung des berechtigten Personenkreises durch ein allgemeines Belegungsrecht.

Gegenstand

Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Gefördert wird ohne Rechtsanspruch mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Mittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Basiszuschuss beträgt bis zu 300 Euro pro m² Wohnfläche und der Zuschuss für Nachhaltigkeit bis zu 200 Euro pro m² Wohnfläche.

Synonyme: Förderung Modernisierung Mietwohnungen, Modernisierung, Modernisierungsprogramm, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbauprogramm, Wohnungsmodernisierung

Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Mieten und Vermieten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag muss bis 01.03.2025 gestellt werden.Bei stationären Pflegeeinrichtungen muss die Anmeldung des Projekts zum 1. März eines jeden Jahres erfolgen (Frist gilt nicht für Mietwohnungen).

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Förderung Modernisierung MietwohnungenModernisierungModernisierungsprogrammWohnbauförderungWohnraumförderungWohnungsbauförderungWohnungsbauprogrammWohnungsmodernisierung

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.