Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig für Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der Bayerische Architektenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Gehören Sie einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz an, beginnt Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit dem Tag Ihrer Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste oder in die Liste der Juniormitglieder. Die jeweilige Architektenkammer informiert das Versorgungswerk über Ihre Eintragung.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.
Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk besteht über die gesamte Dauer Ihrer Zugehörigkeit in einer dieser Architektenkammern. Folglich endet Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erst, wenn Sie keiner dieser Architektenkammern mehr angehören. Zudem können Sie die Mitgliedschaft auf Antrag durch Befreiung beenden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Synonyme: Absolvent, Altersversorgung, Architekt, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Innenarchitekt, Juniorarchitekt, Landschaftsarchitekt, Rente, Ruhegeld, Stadtplaner, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk
Lebenslagen: Altersvorsorge, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Versicherungen für Selbständige und Angehörige
Autor: Super-Admin
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.
Keine
Verwaltungsgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.