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Nährstoffbilanz; Erstellung eines Nährstoffvergleichs

Die Basis für eine langfristig gesunde Entwicklung des Betriebs und der Umwelt ist die optimale Nährstoffnutzung im landwirtschaftlichen Betrieb. Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Um zu prüfen, ob die Nährstoffe fehler- und verlustfrei fließen, schreibt die Düngeverordnung und das Düngegesetz die Bilanzierung der Nährstoffströme vor.

Die Feld-Stall-Bilanz, auch Flächenbilanz genannt, muss in der Regel jeder Landwirt mit mehr als 10 ha LF nach Düngeverordnung jährlich berechnen. Bis spätestens 31. März jeden Jahres muss der Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr erstellt werden. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt den Landwirten daher das kostenlose Programm "Nährstoffbilanz Bayern" zur Verfügung.

Für den Fall einer Betriebskontrolle auf landwirtschaftlichen Betrieben für Stickstoff und Phosphat muss die die Nährstoffbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellt, ausgedruckt und abgelegt werden.

Synonyme: Bilanz Düngeverordnung, DüV, Nährstoffvergleich, Nährstoffsaldo, Nährstoffbilanz

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr muss bis spätestens 31. März jeden Jahres erstellt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Bilanz DüngeverordnungDüVNährstoffvergleich, Nährstoffsaldo, Nährstoffbilanz

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.