Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Es soll die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von modernen Werkstoffen und neuen Verfahrenstechnologien unterstützt werden. Insbesondere soll mit dieser Maßnahme das technische und innovative Potenzial bei material- und werkstoffherstellenden und -verarbeitenden Unternehmen, vor allem im Mittelstand, für die Lösung der anstehenden Probleme erschlossen werden. Neue Werkstoffe stellen gemäß der Schwerpunktsetzung der Bundesregierung und der EU eine wesentliche Schlüsseltechnologie für eine wachstums- und technologieorientierte Wirtschaft in Bayern dar.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
Antragsberechtigt sind
Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FuEuI-) Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.
Gefördert werden können
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt
Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt; die Beihilfehöchstintensität für das Verbundvorhaben beträgt 50 Prozent. Zusätzlich können bei Erfülling der Voraussetzungen nach Art. 25 Abs. 6 Bst. b AGVO für gewerbliche Projektpartner bis zu 15 Prozentpunkte gewährt werden.
Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.
Synonyme: Bayerisches Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“, BayNW, FuEuI, Innovation, Materialwissenschaften, Technologieförderung, Verbundforschung
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Zugangsdaten stellt der Projektträger Bayern zur Verfügung.
Az. 41-6660/33, BayMBl. Nr. 214
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.