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zur Lebenslage

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Übergeordnete Lebenslage: Familie und Partnerschaften

Kategorie: Buerger

Langbeschreibung

Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Gegensatz zur Ehe weitgehend nicht gesetzlich geregelt. Bestimmte Regelungen gelten aber auch in diesem Fall.

Autor: Super-Admin

Lebenslagen:

Synonyme:

Familie und Partnerschaften

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