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Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit Ausbildung aus einem Drittstaat

Der Beruf Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die staatliche Erlaubnis von der zuständigen Stelle erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Erlaubnis.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Das sind beispielsweise ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Wenn Ihre Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.

Die Erlaubnis können Sie auch aus dem Ausland beantragen.

Synonyme: Anerkennung in Deutschland, Anerkennungsbescheid, Anerkennungsgesetz, Anerkennungsverfahren, Anpassungslehrgang, ausländische Qualifikation, Ausländische Qualifikation, ausländischer Abschluss, ausländischer Beruf, berufliche Anerkennung, Berufsabschluss, Berufsanerkennung, Berufsanerkennungsrichtlinie, Berufsausbildung, Berufserlaubnis, Berufsqualifikation, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Berufszugang, Clearance certificate, Determination of equivalence, Drittstaat, Emergency paramedic, Equivalence, Equivalence decision, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, foreign degree, foreign profession, foreign qualification, Foreign qualification, Gesundheitsfachberuf, Gleichwertigkeit, Gleichwertigkeitsbescheid, Gleichwertigkeitsfeststellung, Healthcare profession, Heilberuf, Heilhilfsberuf, Kenntnisprüfung, Medizinalfachberuf, Medizinische Assistenzberufe, Notfallsanitäter, Notfallsanitäterin, Permission to use the professional title, Professional access, Professional license, Professional qualification, professional recognition, Professional recognition, Professional Recognition Directive, Recognition Act, Recognition in Germany, Recognition notice, Recognition procedure, Rescue service, Rettungsdienst, Sanitäter, Third country, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vocational training

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Personen, die eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf beantragen möchten und ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, können die Erlaubnis online beantragen.

Antrag auf Anerkennung eines Gesundheitsfachberufs bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung

Fristen:

None.

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Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Anerkennung in DeutschlandAnerkennungsbescheidAnerkennungsgesetzAnerkennungsverfahrenAnpassungslehrgangausländische QualifikationAusländische Qualifikationausländischer Abschlussausländischer Berufberufliche AnerkennungBerufsabschlussBerufsanerkennungBerufsanerkennungsrichtlinieBerufsausbildungBerufserlaubnisBerufsqualifikationBerufsqualifikationsfeststellungsgesetzBerufszugangClearance certificateDetermination of equivalenceDrittstaatEmergency paramedicEquivalenceEquivalence decisionErlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungforeign degreeforeign professionforeign qualificationForeign qualificationGesundheitsfachberufGleichwertigkeitGleichwertigkeitsbescheidGleichwertigkeitsfeststellungHealthcare professionHeilberufHeilhilfsberufKenntnisprüfungMedizinalfachberufMedizinische AssistenzberufeNotfallsanitäterNotfallsanitäterinPermission to use the professional titleProfessional accessProfessional licenseProfessional qualificationprofessional recognitionProfessional recognitionProfessional Recognition DirectiveRecognition ActRecognition in GermanyRecognition noticeRecognition procedureRescue serviceRettungsdienstSanitäterThird countryUnbedenklichkeitsbescheinigungVocational training

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