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Nutztierhaltung; Anzeige

Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.

Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.

Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.

Synonyme: Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Freizeitgestaltung, Tierhaltung und Tierzucht

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Bienenhalter können dem Veterinäramt die Anzahl und die Standorte der Bienenvölker online anzeigen.

Anmeldebogen für Bienenvölker (form00212)

Jede Nutztierhaltung ist meldepflichtig, hiermit kann die Haltung von Geflügel (auch Hobby-Haltung) online gemeldet werden.

Anmeldung Geflügelhaltung (form00946)

Mit dieser Online-Anwendung kann ein Bienenzeugnis beantragt werden, sowohl das kleine Bienenzeugnis (ohne klinische Untersuchung) als auch das große Bienenzeugnis (mit klinischer Untersuchung).

Antrag auf Ausstellung eines Bienenzeugnisses (form00948)

Fristen:

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

TierhaltungTierhaltungsanzeige

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