Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Nutztierhaltung; Anzeige

Wer Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs und Beschreibung seiner Einrichtungen, Kategorien, Arten und der Anzahl der gehaltenen Landtiere und die Kapazität des Betriebs, Art des Betriebs und sonstiger Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb, die für die Bestimmung des Risikos, das von ihm ausgeht, relevant sind anzuzeigen.

Ausgenommen hiervon sind nur Haushalte in denen Heimtiere gehalten werden.

Änderungen und die Aufgabe der Tierhaltung sind ebenfalls anzuzeigen.

Synonyme: Tierhaltung, Tierhaltungsanzeige

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Freizeitgestaltung, Tierhaltung und Tierzucht

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Bienenhalter können dem Veterinäramt die Anzahl und die Standorte der Bienenvölker online anzeigen.

Anmeldebogen für Bienenvölker (form00212)

Fristen:

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Änderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

TierhaltungTierhaltungsanzeige

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.