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Öffentliche Infrastruktur

Kategorie: Verwaltung

Langbeschreibung

Zur öffentlichen Infrastruktur zählen alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten. Es wird zwischen der technischen Infrastruktur (z. B. Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und sozialen Infrastruktur (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, kulturelle Einrichtungen) unterschieden.

Autor: Super-Admin

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.