Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Mittel des Art. 13c Abs. 2 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) sind gemäß Art. 21 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) zur Sicherung der Komplementärfinanzierung von Bau- oder Ausbauvorhaben an Verkehrsanlagen des allgemeinen ÖPNV (z.B. der U-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse) und der S-Bahnen (Art. 29 Abs. 3 BayÖPNVG) einzusetzen, die nach dem Bayerischen Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) oder Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) gefördert werden.
Eine Förderung dieser ÖPNV-Baumaßnahmen aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms ist u. a. nur dann möglich, wenn die förderfähigen Kosten mehr als 30 Mio. € betragen.
Der Bau oder Ausbau nachfolgender Verkehrseinrichtungen kann nach Art. 13c Abs. 2 BayFAG gefördert werden, soweit diese dem ÖPNV dienen und die Baumaßnahme nach BayGVFG oder GVFG gefördert wird:
Die ausführliche Beschreibung der Fördergegenstände und die Grundlagen für die Förderung von Infrastruktureinrichtungen des ÖPNV nach dem GVFG-Bundesprogramm/ BayGVFG und BayFAG können den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) entnommen werden.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Synonyme: BayFAG, Finanzausgleich, Härtefonds, Infrastrukturförderung, Komplementärförderung, ÖPNV
Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Verkehr und Mobilität
Autor: Super-Admin
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.