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Online-Ausweisfunktion; Beantragung eines Berechtigungszertifikats

Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzerin und Nutzer sowie Diensteanbieter berechtigt.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

  • Diensteanbieter und
  • Identifizierungsdiensteanbieter
  • Vor-Ort-Diensteanbieter

Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:

  • der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern,
  • das Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern und
  • der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern.

Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern

Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in Ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.

In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaberinnen beziehungsweise der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.

Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern

Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.

Die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Die Inhaberin oder der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin beziehungsweise den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Fotos und seiner Personendaten identifizieren.

Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch die Ausweisinhaberin oder den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch die Inhaberin oder den Inhaber der Berechtigung ersetzt.

Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern

Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.

Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen. Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.

Hinweis: Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als antragstellende Organisation selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.

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Lebenslagen: Information und Kommunikation, IT-Sicherheit, Sicherheit und elektronische Signatur

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit diesem Antrag können Sie erstmalig ein Berechtigungszertifikat beantragen, es verlängern oder Änderungen mitteilen.

Antrag: Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, können Sie hier als Person im Auftrag einer Organisation Widerspruch einlegen.

Nach dem Bescheid: Widerspruch einlegen als Person im Auftrag einer Organisation

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, können Sie hier als Organisation für die eigene Organisation oder im Auftrag einer Organisation Widerspruch einlegen.

Nach dem Bescheid: Widerspruch einlegen als Organisation

Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie hier Informationen oder Dokumente nachreichen.

Nach dem Antrag: Informationen oder Dokumente nachreichen

Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie ihn hier zurückziehen.

Nach dem Antrag: Antrag zurückziehen

Fristen:

Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.