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Patentanwalt/Patenanwältin; Beantragung der Zulassung

Als Patentanwältin oder Patentanwalt dürfen Sie insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • zu Erfindungen, Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Designs, Topographien oder Sortenschutzrechten beraten;
  • gewerbliche Schutzrechte anmelden;
  • Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten verfolgen, wenn keine Vertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erforderlich ist;
  • Ihre Mandantinnen und Mandanten vor folgenden Institutionen vertreten:
    • Deutsches Patent- und Markenamt,
    • Bundespatentgericht,
    • Bundessortenamt,
    • Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren.

Ihre Zulassung müssen Sie bei der Patentanwaltskammer beantragen. Die Patentanwaltskammer prüft Ihren Antrag. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie eine Zulassungsurkunde ausgestellt und Sie dürfen als "Patentanwältin" oder "Patentanwalt" arbeiten.

Synonyme: Antrag, Anwalt, Anwältin, Beantragung, Patent, Patentanwalt, Patentanwältin, Patentanwaltschaft, Patentanwaltskammer, Zulassung

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Oberlandesgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AntragAnwaltAnwältinBeantragungPatentPatentanwaltPatentanwältinPatentanwaltschaftPatentanwaltskammerZulassung

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.