Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.
Sie können jedoch an der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auch einen Personalausweis beantragen. Zuständig für die Personalausweisausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.
Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen, die selbst gewählte, sechsstellige PIN ändern oder die ausländische Anschrift auf Ihrem Personalausweis und im Chip eintragen lassen.
Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Personalausweisbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.
Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Personalausweisanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an. Sie bieten nur die Antragsannahme an, nicht jedoch weitere Zusatzleistungen wie die Aktivierung oder Änderung Ihrer PIN oder eine Änderung der Anschrift.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder eine Personalausweisbehörde im Inland aufsuchen. Den Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen.
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Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Wenn Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises abgelehnt wird:
Keine passenden Lebenslagen gefunden.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.