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Personensorge; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung überzustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Volljährig gewordene Kinder haben einen eigenen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).

Für den Elternteil besteht darüber hinaus ein Beratungsanspruch zur Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche anlässlich der Geburt.

Synonyme: Umgangsrecht, Umgangs- und Sorgerecht

Lebenslagen: Familien- und Erziehungsberatung, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

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UmgangsrechtUmgangs- und Sorgerecht

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.