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Pflanzengesundheitszeugnis; Beantragung für den Drittlandexport

Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.

Wenn Sie also Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren möchten, benötigen Sie vor der Ausfuhr

  • ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)
  • sowie gegebenenfalls ein oder mehrere Vorausfuhrzeugnisse (VAZ)
  • oder im Falle der Einfuhr aus einem Drittland mit anschließender Ausfuhr in ein Drittland ein PGZ für die Wiederausfuhr.

Mit dem PGZ / VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.

Sie müssen ein oder mehrere VAZ am jeweiligen Ursprungsort beantragen, wenn sich

  • Ihre Sendung aus Teilsendungen mit Herkunft aus Bereichen verschiedener Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer / EU- Mitgliedstaaten zusammensetzt oder
  • der Ursprung Ihrer Sendung nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich eines Pflanzengesundheitsdienstes liegt, wie der Ort, an dem eine notwendige Behandlung der Sendung durchgeführt werden muss.

Die VAZ dienen als Grundlage für das PGZ, das Sie beim zuständigen amtlichen Pflanzengesundheitsdienst im Bundesland beantragten können.

Mit beiden genannten Dokumenten wird Ihnen bei erfolgreicher Inspektion bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.

Synonyme: Ausfuhrzeugnis, Export, Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Pflanzenzeugnis, PGZ, Phyto, Phytosanitary certificate, phytosanitary certificate for reexport, pre-export-certificate, Reexportzeugnis, VAZ, Vorausfuhrzeugnis

Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Onlineportal des amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Bundesländer in Deutschland bietet Ihnen die Möglichkeit, Export- und Re-Export-Sendungen zur phytosanitären Kontrolle sowie die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ) online in Anspruch zu nehmen.

PGZ-Online – Onlineportal des amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Bundesländer in Deutschland

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AusfuhrzeugnisExportPflanzengesundheitszeugnisPflanzengesundheitszeugnis für die WiederausfuhrPflanzenzeugnisPGZPhytoPhytosanitary certificatephytosanitary certificate for reexportpre-export-certificateReexportzeugnisVAZVorausfuhrzeugnis

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.