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Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.
Wenn Sie also Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren möchten, benötigen Sie vor der Ausfuhr
Mit dem PGZ / VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.
Sie müssen ein oder mehrere VAZ am jeweiligen Ursprungsort beantragen, wenn sich
Die VAZ dienen als Grundlage für das PGZ, das Sie beim zuständigen amtlichen Pflanzengesundheitsdienst im Bundesland beantragten können.
Mit beiden genannten Dokumenten wird Ihnen bei erfolgreicher Inspektion bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.
Synonyme: Ausfuhrzeugnis, Export, Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Pflanzenzeugnis, PGZ, Phyto, Phytosanitary certificate, phytosanitary certificate for reexport, pre-export-certificate, Reexportzeugnis, VAZ, Vorausfuhrzeugnis
Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Autor: Super-Admin
Das Onlineportal des amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Bundesländer in Deutschland bietet Ihnen die Möglichkeit, Export- und Re-Export-Sendungen zur phytosanitären Kontrolle sowie die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ) online in Anspruch zu nehmen.
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