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Pflanzenschutzmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn
Durch die gesetzlichen Vorgaben bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist es zu Indikationslücken in zahlreichen gärtnerischen Kulturen, aber auch in landwirtschaftlichen Sonderkulturen gekommen. Um die Indikationslücken zu schließen, gibt es die Möglichkeit einer Genehmigung nach § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG).
Mit einer Einzelfallgenehmigung können zugelassene Pflanzenschutzmittel in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet angewendet werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Autor: Super-Admin
Alle für eine Genehmigung notwendigen Unterlagen müssen mindestens drei Wochen vor einer geplanten Anwendung des Pflanzenschutzmittels eingereicht werden.
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