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Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen

Zweck

Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und der Resilienz der in Pflegeeinrichtungen tätigen Personen in Bayern. Fortbildungen bilden den nötigen Raum, diese Kompetenzen gezielt zu fördern und weiterzuentwickeln und leisten einen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung in der ambulanten wie in der stationären Langzeitpflege.

Gegenstand

Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Bayern.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Träger von Pflegeeinrichtungen nach Nr. 2.1, insbesondere a) die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern, b) die auf Landesebene wirkenden oder andere fachlich anerkannten Verbände der privaten Träger, c) freigemeinnützige Stiftungen und d) Einrichtungen ohne Verbandszugehörigkeit.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind ausschließlich die für die Fortbildungsmaßnahme entstehenden Teilnehmergebühren.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Höchstens 5.000 Euro zur Stärkung der Führungskompetenz für Führungskräfte und höchstens 500 Euro für resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in der Pflegeeinrichtung.

Synonyme: Fortbildung, Organisationsentwicklung, Personalführung, Pflege, Resilienz

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine staatliche Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (FoPfFöR) beantragen.

Anträge auf Förderung nach der Förderrichtlinie Fortbildung Pflege - FoPfFöR können hier online gestellt werden.

Fristen:

Der Antrag soll zwei Monate vor Beginn der ersten Fortbildungsmaßnahme gestellt werden, wobei die Maßnahme spätestens sechs Monate nach Antragstellung beginnen muss.

Rechtsbehelf:

Eine verwaltungsgerichtliche Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

FortbildungOrganisationsentwicklungPersonalführungPflegeResilienz

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