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Praxisklassen; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus

Zweck

Es werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen gewährt, die in der Priorität 1 des Programms Bayern ESF+ 2021 bis 2027 – Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa – vorgesehen sind.

Gegenstand

Schüler und Schülerinnen der Mittelschule mit großen Lern- und Leistungsrückständen sollen durch eine passgenaue Förderung in Praxisklassen die Voraussetzungen für den Erwerb eines Schulabschlusses erlagen und einen schulischen oder beruflichen Anschluss erreichen, um den Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Mittelschulen.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Ausgaben:

  • Vergütungen für direkt dem Projekt zurechenbares Eigen- und Fremdpersonal – Lehrkräfte (Kostenposition 1.1)
  • Bildungs- und Betreuungspersonal (ohne Lehrkräfte) durch Dritte (Kostenposition 1.2)
  • Bildungs- und Betreuungspersonal (ohne Lehrkräfte) durch Eigenmittel (Kostenposition 1.3)
  • Restkosten (Kostenposition 5)

Art und Höhe

Die Förderung beträgt maximal 41.000,00 EUR je Schuljahr und wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Synonyme: P9, P-Klasse

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027 kann online beantragt werden.

Europäischer Sozialfonds Bavaria 2021

Fristen:

Förderanträge sind grundsätzlich bis 4 Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen; bei Projekten, für die der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt gilt, bis 31. Oktober.

Verwendungsnachweise sind bis 15. Februar des Jahres, das auf den Bewilligungszeitraum folgt, einzureichen.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

P9P-Klasse

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.