Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger unterstützt werden. Finanzhilfen für die Beförderung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern privater Grund- und Mittelschulen.
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Sonderzuschüsse für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen gewährt.
Dem Träger einer privaten Grund- oder Mittelschule im Freistaat Bayern kann auf Grundlage des Art. 32 Abs. 1 Satz 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) nach Maßgabe des Staatshaushalts ausnahmsweise ein Zuschuss für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers gewährt werden, wenn
Es gilt eine zweijährige Karenzzeit.
Antragsberechtigt sind Schulträger privater Grund- und Mittelschulen.
Die Laufzeit der Zuwendung bezieht sich auf die Zeit des Schulbesuchs.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Personenförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).
Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses des Freistaats Bayern an die Schulträger.
Finanzierungshöhe:
Schulträger können bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung (Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl") und einem speziellen Beförderungsbedarf Zuschüsse für die Schülerbeförderung beantragen, sofern diese Kosten niedriger ausfallen als alternative Beförderungsoptionen.
Synonyme: Beförderung, Grund- und Mittelschulen, Schwerbehinderung
Lebenslagen: Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Über diesen Link gelangt man auf die Fördermanagementplattform Bayern, auf der ein Antrag zu dieser Leistung gestellt werden kann.
Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Laufzeit für die Dauer des Schulbesuchs
gesetzlich
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN