Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Schulaufwands unterstützt werden.
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Schulaufwand gewährt.
Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Schulaufwand einen pauschalierten Zuschussbetrag je Schülerin oder Schüler und Schuljahr.
Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Schulen).
Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.
Synonyme:
Lebenslagen: Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.