Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Schulaufwands unterstützt werden.
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Schulaufwand gewährt.
Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Schulaufwand einen pauschalierten Zuschussbetrag je Schülerin oder Schüler und Schuljahr.
Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Schulen).
Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.
Synonyme:
Lebenslagen: Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
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