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Private Pflegezusatzversicherung; Beantragung einer staatlichen Zulage

Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Pflegeversicherung, indem Sie eine monatliche Zulage erhalten. Wenn Sie pflegebedürftig werden, steht Ihnen für jeden gesetzlich geregelten Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zu. Das sind mindestens 600 EUR bei Pflegegrad 5.

Synonyme: Pflege-Bahr, Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherung, private Pflegevorsorge, zusätzliche Pflegeversicherung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Das Pflegeversicherungsunternehmen muss den Antrag vom 01. Januar bis zum 31. März des Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, an die ZfP übermitteln.

Rechtsbehelf:

  • Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe durch das Pflegeversicherungsunternehmen haben Sie die Möglichkeit, die Zulage durch besonderen Antrag nach § 128 Absatz 2 Satz 9 SGB XI förmlich festsetzen zu lassen. 
  • Das Festsetzungsverfahren endet mit Erlass eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Pflege-BahrPflegebedürftigkeitPflegeversicherungprivate Pflegevorsorgezusätzliche Pflegeversicherung

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