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Durch Zuschüsse sollen private Träger des Schulaufwands bei der Finanzierung von Schulbüchern unterstützt werden.
Den privaten Ersatzschulen ist es freigestellt, Lernmittelfreiheit zu gewähren. Sofern Lernmittelfreiheit wie an den öffentlichen Schulen gewährt wird, erhalten sie entsprechend eine staatliche Förderung.
Zu den Kosten gewährt der Staat den Trägern dieser Schulen pro Schüler und Schuljahr pauschalierte Zuweisungen – schulartabhängig – nach Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BaySchFG. Bei privaten Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen erhöht sich der Zuschuss um 50 v.H. (Art. 46 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG). Grundlage der Zuschussberechnung sind die amtlichen Schülerzahlen des vorangegangenen Schuljahres.
Private Ersatzschulen, die Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen gewähren, können entsprechende Zuschüsse erhalten.
Synonyme: Schulbücher
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
GVBl. S. 455, BayRS 2230-7-1-K
GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K
GVBl. S. 455, BayRS 2230-7-1-K
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Az. II.1-5 S 1320-5.52 750, KWMBl. S. 301)
Die Anträge sind (spätestens) bis zum 1. Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Schuljahr einzureichen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.