Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Durch Zuschüsse sollen private Träger des Schulaufwands bei der Finanzierung von Schulbüchern unterstützt werden.
Den privaten Ersatzschulen ist es freigestellt, Lernmittelfreiheit zu gewähren. Sofern Lernmittelfreiheit wie an den öffentlichen Schulen gewährt wird, erhalten sie entsprechend eine staatliche Förderung.
Zu den Kosten gewährt der Staat den Trägern dieser Schulen pro Schüler und Schuljahr pauschalierte Zuweisungen – schulartabhängig – nach Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BaySchFG. Bei privaten Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen erhöht sich der Zuschuss um 50 v.H. (Art. 46 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG). Grundlage der Zuschussberechnung sind die amtlichen Schülerzahlen des vorangegangenen Schuljahres.
Private Ersatzschulen, die Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen gewähren, können entsprechende Zuschüsse erhalten.
Synonyme: Schulbücher
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
GVBl. S. 455, BayRS 2230-7-1-K
GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K
GVBl. S. 455, BayRS 2230-7-1-K
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Az. II.1-5 S 1320-5.52 750, KWMBl. S. 301)
Die Anträge sind (spätestens) bis zum 1. Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Schuljahr einzureichen.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.