Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu 20.000 EUR.
Als Regisseurin oder Regisseur von Kino-Dokumentarfilmen soll Ihnen die Förderung helfen, Ihre Stoffe besser ausarbeiten und entwickeln zu können. Außerdem dient sie dazu, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung Ihres Filmvorhabens zu gewinnen.
Im Fokus der Förderung stehen anspruchsvolle Kinoprojekte mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.
Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Keine Förderung bekommen Sie:
Förderfähige Kosten sind:
Nach Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Fördermittel ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.
Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie die BKM über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.
Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.
Synonyme: Beauftragte der Bundesregierung, Beauftragte Kultur und Medien, BKM, Dokumentation, Filmförderung, Filmproduktion, Kinofilm, Regisseur, Regisseurin, Stoffentwicklungsförderung
Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene, Öffentliche Förderung, Preise, Auszeichnungen und Wettbewerbe
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.
Antragstellung:
Nachweis über Verwendung der Mittel:
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.