Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss vor Aufnahme der Tätigkeit und persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben möchten, erfolgen.
Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
Bei der Anmeldung erhalten Sie in einem Informations- und Beratungsgespräch wichtige Informationen (siehe unten) und eine Beratung über die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter.
Das Informations- und Beratungsgespräch muss mindestens umfassen:
Sie erhalten eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung (Anmeldebescheinigung). Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren zwei Jahre, für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren ein Jahr. Sie kann nach Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden.
Zusätzlich kann eine sogenannte Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Diese enthält statt Ihres Vor- und Nachnamens einen selbst gewählten Alias, also einen von Ihnen gewählten Namen, den Sie bei Ihrer Tätigkeit verwenden.
Die Anmeldebescheinigung ist bei der Ausübung der Tätigkeit stets im Original mitzuführen. Ohne Anmeldebescheinigung dürfen Sie als Prostituierte oder als Prostituierter nicht tätig sein. Wer ohne oder mit einer ungültigen Anmeldebescheinigung der Prostitution nachgeht, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Synonyme: Bordell, Eroscenter, Pärchenclubs, Prostitution
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Spezielle Arbeitsformen
Autor: Super-Admin
Sie müssen Ihre Tätigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.