Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Betreuungsgericht führt die Aufsicht über die Tätigkeit der Betreuer und überprüft stetig die weitere Notwendigkeit der Betreuung.
Damit das Betreuungsgericht seiner Aufsichtspflicht effektiv nachkommen kann, müssen alle rechtlichen Betreuer dem Betreuungsgericht mindestens einmal jährlich über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person berichten (sogenannter Jahresbericht).
Sofern die Verwaltung des Vermögens zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört und dieser von der Pflicht zur Rechnungslegung befreit ist, muss von diesem jährlich eine Übersicht über den Bestand des der Verwaltung unterliegenden Vermögens der betreuten Person eingereicht werden (sogenannte Vermögensübersicht). Von der Pflicht zur Rechnungslegung befreite Betreuer sind insbesondere Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Ehegatten.
Das Aktenzeichen des Betreuungsverfahrens muss zwingend angegeben werden.
Der Jahresbericht muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
Die Vermögensübersicht beinhaltet regelmäßig folgende Angaben:
Synonyme:
Lebenslagen: Betreuung
Autor: Super-Admin
Rechtliche Betreuer können dem Betreuungsgericht einmal jährlich den Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der betreuten Person online übermitteln. Sofern die Verwaltung des Vermögens zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, kann auch die Vermögensübersicht online eingereicht werden.
Der Betreuer muss dem Betreuungsgericht über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person mindestens einmal jährlich berichten.
Bei übertragener Vermögenssorge müssen rechtliche Betreuer zudem jährlich eine Vermögensübersicht einreichen, sofern sie von der Pflicht zur Rechnungslegung befreit sind. Sind sie zur Rechnungslegung verpflichtet, müssen sie zudem jährlich über die Vermögensverwaltung gegenüber dem Betreuungsgericht Rechnung legen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.