Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zum Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) genannten Berufsbezeichnungen selbstständig tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte), dürfen sich in Deutschland dauerhaft zur Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates niederlassen.
Europäischer Rechtsanwalt ist, wer eine (oder mehrere) der folgenden Berufsbezeichnungen führen darf:
Der Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer ist an die Rechtsanwaltskammer zu richten, in deren Bezirk sich der Bewerber niederlassen möchte.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
keine
Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung europäischer Rechtsanwälte entscheidet der Anwaltsgerichtshof (§ 35 EuRAG i.V.m. §§ 112a ff. BRAO)
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.