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Regionale Offene Behindertenarbeit; Beantragung einer Förderung

Zweck

Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen können sich in allen Fragen, die sich zu ihrer Behinderung ergeben, an einen Dienst der regionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) wenden. Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke Fördern zu diesem Zweck bayernweit entsprechende Angebote im Rahmen einer gemeinsamen Richtlinie. Ziel der Förderung ist es, niedrigschwellige ambulante Betreuung und Sicherung der Teilhabe von körperlich und geistig behinderten, sinnesbehinderten oder chronisch kranken Menschen, die zum Personenkreis von § 99 SGB IX gehören, durch Träger und deren leistungsfähige Dienste anzubieten, die Führung eines möglichst selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebens zu unterstützen und die Familien mit behinderten Angehörigen zu entlasten. Die Dienste fungieren zudem als Anlaufstelle für die Vermittlung in Angebote des Sozialraums (Lotsenfunktion). Die Förderung erfolgt mit dem Ziel, einer bayernweit flächendeckenden Beratung und Unterstützung.

Gegenstand

Förderung von Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in Bayern

Zuwendungsempfänger

Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die sonstigen auf Landesebene in Bayern wirkenden, rechtsfähigen und gemeinnützigen Verbände und die diesen Verbänden angeschlossenen Vereinigungen, die Menschen mit Behinderungen und deren Belange vertreten sowie sonstige Träger der Offenen Behindertenarbeit, soweit sie keinem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder Landesverband angeschlossen sind

Zuwendungsfähige Kosten

Die Träger übernehmen mittels ihrer Dienste in ihrem Einzugsbereich folgende Aufgaben:

  1. allgemeine trägerneutrale Beratung, insbesondere über Angebote im Sozialraum gegebenenfalls Weitervermittlung zu anderen Akteuren im Sozialraum (Lotsenfunktion);
  2. Organisation und Sicherstellung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen;
  3. Durchführung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen, soweit nicht von der Richtlinie der Bayerischen Bezirke zur Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen) vom 17. März 2017 abgedeckt;
  4. Organisation und Sicherstellung des Familienentlastenden Dienstes/Familienunterstützenden Dienstes;
  5. Durchführung von Maßnahmen der Familienentlastenden Dienste/Familienunterstützenden Dienste;
  6. Öffentlichkeitsarbeit;
  7. Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
  8. Einbindung in bestehende Netzwerke (innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe)
  9. fachliche Leitung des Dienstes sowie Anleitung und Betreuung des sonstigen Personals des Dienstes und der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschließlich deren Einarbeitung und Fortbildung.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung (Förderpauschale) im Wege einer Projektförderung gewährt. Die jährliche Förderpauschale des Freistaats Bayern beträgt für Fachkräfte bis zu 28.800 Euro und für sonstige Fachkräfte bis zu 22.700 Euro.

Synonyme: Angehörige, Behinderung, Beratungsstelle, Familie

Lebenslagen: Leistungen zur Teilhabe

Autor: Super-Admin

Fristen:

Antragstellung: Erstanträge und Stellenerweiterungsanträge bis 31. März des Vorjahres - laufende Projekte bis 15. November des Vorjahres.

Rechtsbehelf:

Keine Angabe.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AngehörigeBehinderungBeratungsstelleFamilie

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