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Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.
Gefördert werden innovative Einzelveranstaltungen und Projekte, bei denen der Zweck der Heimatpflege im Vordergrund steht.
Ein Vorhaben gilt als innovativ, wenn es ein neuartiges, kreatives oder qualitativ vom üblichen Standard abweichendes Element enthält.
Nicht gefördert werden rein örtlich wirkende Vorhaben ohne überregionalen Bezug.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern, insbesondere Vereine, Kommunen, Verbände Stiftungen und Privatpersonen.
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben, wenn sie für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:
Unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als fiktive Ausgaben anerkannt werden:
Die Arbeitsleistungen müssen geeignet dokumentiert werden (z. B. durch Stundenlisten).
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, es sei denn, die herausragende Bedeutung rechtfertigt aufgrund eines besonderen staatlichen Interesses im Einzelfall einen höheren Fördersatz.
Synonyme: Heimat, Innovation, innovativ, region, regional, Veranstaltung
Lebenslagen: Kulturelle Angebote
Autor: Super-Admin
Sie können Fördermittel aus dem Programm Regionalkultur online beantragen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
keine Angabe
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