Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben:
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.
Synonyme: Altersgrenze, Altersrente, Deutsche Rentenversicherung, DRV, Regelaltersrente, reguläre Altersrente, Rente, Rente beantragen, Rentenantrag, Rentenkasse, Rentenversicherung, Rentenversicherungsträger, Vollrente
Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt
Autor: Super-Admin
Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.