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Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Diagnostik in der Zahnmedizin ist der zuständigen Behörde spätestens 10 Tage vor dem geplanten Betriebsbeginn anzuzeigen.
Sofern die zahnmedizinisch genutzte Röntgeneinrichtung außerhalb eines Röntgenraumes oder in einem mobilen Röntgenraum betrieben werden soll, ist eine Genehmigung erforderlich.
Ebenfalls anzeige- oder genehmigungspflichtig sind wesentliche Änderungen des Betriebes der Röntgeneinrichtung (Bauliche Änderungen, technische Änderungen am Gerät, Änderungen der durchgeführten Untersuchungsarten, etc.).
Synonyme:
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Sie können die Anzeige bzw. Antrag zum Betrieb einer zahnmedizinisch genutzten Röntgeneinrichtung online übermitteln.
Die Anzeige bzw. der Genehmigungsantrag sind spätestens 10 Tage vor dem geplanten Betriebsbeginn einzureichen.
keiner
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