Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wenn eine Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, kann die Bundesnetzagentur einschreiten und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen, wenn
Eine nachgewiesene rechtswidrige Nutzung der Rufnummer kann je nach Ausmaß des Verstoßes geahndet werden durch:
Um den Rufnummernmissbrauch zu bekämpfen, sollten Sie der Bundesnetzagentur möglichst detaillierte Hinweise zu dem Sachverhalt des Rufnummernmissbrauches mitteilen. Vorhandene Unterlagen wie Einzelverbindungsnachweise oder Screenshots besuchter Internetseiten sind beizufügen.
Synonyme: Abodienste, Bandansage, Beschwerde, E.Mail-Spam, Falsche Preisangabe, Fax-Spam, Fehlende Preisansage, Hacking, Handydialer, Internetdialer, Messenger, Pinganruf, Ping-Anruf, Postalische Werbeschreiben, Rückruf, Spam, Telefonbelästigung, Warteschleife, Werbe-SMS, Werbung
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
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keine
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.