Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Synonyme:
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten bzw. ortsveränderlichen Schießstätte kann online beantragt werden. Die Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte kann online angezeigt werden.
Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN