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Schlösserverwaltung; Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen

Die Schlösserverwaltung ist eine der traditionsreichsten Verwaltungen Bayerns. Sie geht in ihren Ursprüngen auf den Obersthofmeisterstab, einen der vier Stäbe der Kurfürstlichen Hofverwaltung, zurück. Seit dem 20. November 1918 besteht die Verwaltung in ihrer heutigen Grundstruktur; zunächst noch Verwaltung des ehemaligen Kronguts genannt, trägt sie seit 1932 ihre jetzige Bezeichnung. Die Verwaltung betreut bayernweit 45 kulturgeschichtlich herausragende Schlösser, Burgen und Residenzen sowie zahlreiche weitere Baudenkmäler, vorwiegend aus früherem Besitz der Wittelsbacher. Diese Objekte beherbergen über 100.000 Einzelkunstwerke und mehr als 6.000 wertvolle Möbel. Hinzu kommen 27 historische Gartenanlagen sowie weitere Gärten und 21 Seen, darunter die größten bayerischen Seen Chiemsee, Starnberger See, Ammersee und der bayerische Teil des Bodensees. Die Schlösser ziehen jährlich ein Millionenpublikum an und sind ein zentraler Bestandteil der Tourismuslandschaft Bayerns und damit auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Organisatorisch gliedert sich die Schlösserverwaltung in eine Hauptverwaltung mit den Abteilungen: Zentral- und Liegenschaftsabteilung, Museumsabteilung, Bauabteilung, Gärtenabteilung und das Restaurierungszentrum. Nachgeordnet sind bayernweit 17 Außenverwaltungen und fünf Außenstellen (Ammersee, Chiemsee, Starnberger See, Kempten, Garmisch-Partenkirchen).
Die Schlösserverwaltung beschäftigt rd. 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geleitet wird die Verwaltung von Präsident Hermann Auer.

Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise können Sie über die Internetseite der Schlösserverwaltung (siehe "Weiterführende Informationen") ermitteln.

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Lebenslagen: Allgemeines

Autor: Super-Admin

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.