Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie im Rahmen des Modellprojekts theoretisches Wissen zur Bestandserhaltung erwerben oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.
Sie können eine Förderung von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, wenn:
Keine Förderung bekommen Sie für:
Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand einer der folgenden Kriterien:
Förderfähige Kosten sind:
Nicht förderfähige Kosten sind:
Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.
Ihren Förderantrag reichen Sie bei der KEK ein.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Synonyme: Akte, Archiv, Archivierung, Bestandserhaltung, Bibliothek, BKM, Buch, Druckwerk, fachgerechte Lagerung, fachgerechte Nutzung, fachgerechte Sicherung, Förderung, Forschung, Handschrift, historische Bedeutung, Hochschule, KSL, kulturelle Bedeutung, Kulturguterhalt, Kulturstiftung der Länder, Modellprojekt, Museum, Notfallverbund, Notfallvorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Papier, Papierzerfall, Prävention, Restaurierung, Säurefraß, Schimmel, Schriftgut, schriftliche Originale, schriftliches Kulturgut, Verwahrung, Wasserschaden
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Kulturelle Angebote
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.
Antragstellung:
Nachweis über die Verwendung der Mittel:
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.