Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei

  • öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht

wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Synonyme:

    Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

    Autor: Super-Admin

    Verwandte Leistungen:

    zuständige Ämter/Sachgebiete:

    Lebenslagen:

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    Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

    Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

    Bitte beachten:
    Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
    Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.