Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Im sogenannten Schuldnerverzeichnis werden Personendaten von Schuldnern eingetragen,
Sie können nur online über das Gemeinsame Vollstreckungsprotal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen, zum Beispiel:
Zuständig ist immer das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands.
Synonyme: Abweisung mangels Masse, Gläubiger, Insolvenz, Insolvenzeröffnung, Restschuld, Schulden, Schuldner, Schuldnerdaten, Schuldnerverzeichnis, Strafverfolgung, Strafvollstreckung, Vermögensauskunft, Versagung der Restschuldbefreiung, Verzeichnis, Vollstreckung, Widerruf der Restschuldbefreiung, Zwangsvollstreckung
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder finden Sie das Schuldnerverzeichnis mit Personendaten von bestimmten Schuldnern.
Es gibt keine Frist.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.