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Schulsport-Wettbewerbe; Beantragung einer Kostenerstattung

Die Kosten für die Durchführung der Wettkämpfe sowie Fahrt und ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der Mannschaftsbetreuerinnen bzw. -betreuer) können bei Vorlage der Belege abgerechnet werden:

  • die Wettkampfkosten bei Regionalausscheidungen (sofern die Kosten nicht durch andere Förderer abgedeckt werden können und nur nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel) und die Fahrt- und Wettkampfkosten bei Bezirksfinalwettkämpfen von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München;
  • die Fahrt- und Wettkampfkosten bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen sowie bei den Finalwettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ (An- und Rückreise zu und von den vorbestimmten Treffpunkten) von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule – Referat Schulsport-Wettbewerbe.

Die Kostenerstattungen werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt).
Weitere Informationen zur Kostenregelung, insb. bei der Nutzung der Deutschen Bahn AG, privater Busunternehmer oder privater PKW, sind der für jedes Schuljahr neu herausgegebenen Onlinebroschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ der Landesstelle für den Schulsport zu entnehmen (siehe „Weiterführende Links“).

Synonyme:

Lebenslagen: Förderprogramme, Sport und Freizeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Meldesystem der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule können Meldungen zu verschiedenen Wettbewerben erfolgen. Meldungen auf Arbeitskreis-, Bezirks- und Landesebene können ausgewertet und Ergebnisse (Siegermeldungen) ab dem Kreisentscheid eingegeben werden.

Schulsport Wettbewerbe - Online-Meldesystem für den bayerischen Schulsport

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.