Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Mit der Errichtung einer Grundschule oder Mittelschule für das Gebiet mehrerer Gemeinden oder Teilen davon (Verbandsschule) entsteht ein Schulverband aus den beteiligten Gemeinden, soweit nicht eine Regelung nach Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) getroffen ist oder die Aufwandträgerschaft einem Zweckverband gem. Art. 17 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) übertragen wurde.
Der Schulverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt das Recht, Dienstherr von Beamten zu sein. Er ist Träger des Schulaufwands für die Verbandsschule.
Ein Schulverband entsteht kraft Gesetzes. Voraussetzung hierfür ist eine Rechtsverordnung der Regierung nach Art. 26 BayEUG, in der ein Schulsprengel für eine Grundschule oder Mittelschule festgelegt wird, der über das Gebiet einer Gemeinde hinausgeht. Mit der Auflösung der Verbandsschule erlischt der Schulverband.
Im Übrigen verweist Art. 9 BaySchFG weitgehend auf das Zweckverbandsrecht.
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Fach- und Rechtsaufsicht
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.