Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Förderung staatlich anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen mit festgelegtem Einzugsbereich soll ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherstellen.
Zuschussfähig sind die für den Betrieb einer anerkannten Beratungsstelle notwendigen Personal- und Sachausgaben. Zuschussfähige Sachausgaben sind insbesondere:
Antragsberechtigt sind die Träger der anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen mit festgelegtem Einzugsbereich, die die Voraussetzungen nach Art. 16 und 17 Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG) erfüllen.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer gesetzlichen Förderung. Der Fördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (notwendige Personal- und Sachausgaben entsprechend dem BaySchwBerG und der BaySchwBerV in der jeweils geltenden Fassung), davon 50 % durch den Freistaat Bayern, 30 % durch die beteiligten Landkreise und kreisfreien Gemeinden.
Synonyme:
Lebenslagen: Familiengründung, Familien- und Erziehungsberatung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Gesundheit und Fürsorge, Sexualität und Schwangerschaft
Autor: Super-Admin
GVBl 1996 S. 320; BayRS 2170-2-A
GVBl. 2005 S. 350; BayRS 2170-2-1-A
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.