Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Förderung staatlich anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen mit festgelegtem Einzugsbereich soll ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherstellen.
Zuschussfähig sind die für den Betrieb einer anerkannten Beratungsstelle notwendigen Personal- und Sachausgaben. Zuschussfähige Sachausgaben sind insbesondere:
Antragsberechtigt sind die Träger der anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen mit festgelegtem Einzugsbereich, die die Voraussetzungen nach Art. 16 und 17 Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG) erfüllen.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer gesetzlichen Förderung. Der Fördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (notwendige Personal- und Sachausgaben entsprechend dem BaySchwBerG und der BaySchwBerV in der jeweils geltenden Fassung), davon 50 % durch den Freistaat Bayern, 30 % durch die beteiligten Landkreise und kreisfreien Gemeinden.
Synonyme:
Lebenslagen: Familiengründung, Familien- und Erziehungsberatung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Gesundheit und Fürsorge, Sexualität und Schwangerschaft
Autor: Super-Admin
GVBl 1996 S. 320; BayRS 2170-2-A
GVBl. 2005 S. 350; BayRS 2170-2-1-A
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.