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Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitgeber

Arbeitgeber können Leistungen erhalten, die

a) zur behinderungsgerechten Ausstattung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes und

b) zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehen,

c) zur Schaffung neuer Arbeitsplätze oder

d) zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze und neuer Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen (im Rahmen der Initiative Inklusion) bzw. der Weiterführung auf Landesebene entstehen.

zu a)
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann Arbeitgebern Leistungen gewähren zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten (Betriebsanlagen, Maschinen, Geräte), Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen, der Ausstattung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen mit technischen Arbeitshilfen und Durchführung sonstiger zur beruflichen Eingliederung notwendiger Maßnahmen. Die Leistungen können als Darlehen oder Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden. Die Höhe der Leistung hängt ab von der Erfüllung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Unternehmen und den Umständen des Einzelfalls.

zu b)
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann Zuschüsse zur Abgeltung eines außergewöhnlichen Aufwands gewähren, der im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entsteht und dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist. Diese umfassen vor allem: die außergewöhnlichen Belastungen, die bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen entstehen, z.B. für eine besondere Hilfskraft, eine Ersatzkraft, persönliche Betreuung u. s. w., das anteilige Arbeitsentgelt für solche schwerbehinderte Menschen, deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter dem Durchschnitt zurückbleibt. Die Leistungen werden als Zuschüsse gewährt. Ihre Höhe hängt von der Art der außergewöhnlichen Belastung, der Schwere der Behinderung des betroffenen Mitarbeiters und der Zumutbarkeit der Belastung für den Arbeitgeber ab.

zu c)
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze gewähren, also beispielsweise für die Anschaffung notwendiger Büromöbel, eines Gabelstaplers oder eines Lieferwagens. Die Höhe der Leistung hängt davon ab von der Erfüllung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Unternehmen und den Umständen des Einzelfalls.

zu d)

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann im Rahmen des Modellprojekts „Inklusionsimpuls Bayern“ Leistungen in Höhe von bis zu 18.000 Euro zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen gewähren. Die Höhe der Leistung hängt von der Schwere der Behinderung und den Umständen des Einzelfalls (z.B. Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, Alter der Person, Länge einer Arbeitslosigkeit, Wechsel aus einer Werkstatt für behinderte Menschen) ab.

Synonyme: Ausgleich außergewöhnlicher Belastung, Begleitende Hilfe, Begleitende Hilfe, Minderleistungsausgleich, Betreuungsaufwand, Ausgleich außergewöhnlicher Belastung, Schwerbehinderte, Betreuungsaufwand, schwerbehinderte Menschen

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Arbeitgeber können die Gewährung von Leistungen des Inklusionsamtes aus der Ausgleichsabgabe online beantragen.

Antrag für Arbeitgeber auf Gewährung von Leistungen des Inklusionsamtes aus der Ausgleichsabgabe

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Ausgleich außergewöhnlicher BelastungBegleitende HilfeBegleitende Hilfe, Minderleistungsausgleich, Betreuungsaufwand, Ausgleich außergewöhnlicher Belastung, SchwerbehinderteBetreuungsaufwandschwerbehinderte Menschen

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.