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Schwimmbadsanierung; Beantragung einer Förderung

Zweck

Zweck der Förderung ist der Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen.

Gegenstand

Gefördert werden

  • Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung von kommunalen Bädern, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden
  • Ausnahmsweise die Errichtung eines Ersatzneubaus, wenn sie wirtschaftlicher ist als die Bestandssanierung
  • Rückbaumaßnahmen mit dem Ziel, die Unterhaltskosten zu senken im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Nr. 1 und 2
  • Erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen für die förderfähigen Maßnahmen

Förderfähig sind nur Becken, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 cm aufweisen, des Weiteren die dem Badebetrieb zugeordneten Umkleiden, Duschbereiche, WC-Anlagen und Technikbereiche.

Nicht förderfähig sind Sauna, Gastronomie, Rutschenanlagen, Sprungbecken und -türme, Planschbecken, Grunderwerbe etc.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände (nachfolgend "Kommunen"), nicht aber selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder kommunale Unternehmen in den Rechtsformen des Privatrechts.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die für die Maßnahmen erforderlichen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind im Jahr 2026 auf maximal 17.330 Euro je Quadratmeter Wasserfläche der förderfähigen Becken und höchstens 8.666.000 Euro gedeckelt. Diese Werte werden jährlich angepasst.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 Euro betragen (Bagatellgrenze). Bei vorsteuerabzugsberechtigten Kommunen verringern sich die Werte entsprechend.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Förderrahmen beträgt 0 bis 90 Prozent.

Ausschlaggebend sind:

  • die finanzielle Lage des Zuwendungsempfängers,
  • die demografische Entwicklung,
  • ein Einzugsgebiet, das über das Hoheitsgebiet des Zuwendungsempfängers hinausgeht,
  • das Staatsinteresse,
  • die Höhe der verfügbaren Mittel.

Der Fördersatz-Orientierungswert, der den Fördersatz für eine Kommune angibt, deren finanzielle Leistungsfähigkeit dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht, beträgt 50 Prozent. Im Regelfall ergibt sich damit ein Fördersatz, der einer nach Art. 10 BayFAG geförderten öffentlichen Schule oder schulischen Sportanlage in der entsprechenden Kommune entspricht.

Für Vorhaben im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wird ein Förderbonus von 10 Prozentpunkten gewährt.

Synonyme: Modernisierung, Sanierung, Schwimmbadsanierung, Schwimmfähigkeit

Lebenslagen: Bauen, Förderprogramme, Sport und Freizeit

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage


zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ModernisierungSanierungSchwimmbadsanierungSchwimmfähigkeit

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