Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Bevor die Künstlersozialkasse (KSK) Ihre Versicherungspflicht feststellen kann, prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Sie Künstlerin oder Künstler, wenn Sie
Als Publizistin oder Publizist gelten Sie, wenn Sie
Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, umfasst Ihre Versicherungspflicht die allgemeine Renten- und gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Sie müssen dafür monatlich Beiträge an die Künstlersozialkasse zahlen.
Berechnungsgrundlagen für die Beiträge sind
Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person, die gesetzlich pflichtversichert ist, zahlen Sie ungefähr die Hälfte des Gesamtbeitrages an die Künstlersozialkasse.
Die andere Hälfte des Beitrags zahlt die Künstlersozialkasse für Sie.
Ihnen stehen die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu wie angestellten Personen. Das umfasst auch einen Anspruch auf Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz sieht verschiedene Ausnahmen von der Versicherungspflicht vor. Zudem gibt es unter bestimmen Voraussetzungen auch Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von der Künstlersozialkasse.
Synonyme: bildende Künstler, bildende Künstlerinnen, darstellende Künstler, darstellende Künstlerinnen, erwerbsmäßige Künstler, erwerbsmäßige Künstlerinnen, freiberufliche Künstler, freiberufliche Künstlerinnen, gesetzliche Versicherung, Krankenversicherung, KSK, Künstler, Künstlerinnen, Künstlersozialkasse, Mitgliedschaft Künstlersozialkasse, Musiker, Musikerinnen, Pflegeversicherung, Publizisten, Publizistinnen, Rentenversicherung, selbständige Künstlerinnen, selbstständige Künstler, Sozialversicherungsbeiträge, Sozialversicherungspflicht, Versicherung für Künstler, Versicherung für Künstlerinnen
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungen für Selbständige und Angehörige
Autor: Super-Admin
Sobald Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllen, müssen Sie den Antrag stellen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.